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Bei Staubildung: Rettungsgasse

Die Rettungsgasse

Machen Sie bei Unfällen auf mehrspurigen Fahrbahnen die so genannte Rettungsgasse frei. Sie ist für Fahrzeuge mit Sonder- und Wegerecht (Blaulicht und Martinshorn) gedacht, die schnellstmöglich zum Unfallort vordringen müssen. Im Ernstfall rettet diese Gasse Leben. Sorgen Sie so für die freie Fahrt der Einsatzkräfte. Denken Sie daran: Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die "Rettungsgasse" frei zu machen. In Deutschland wurde die Rettungsgasse bereits 1982 eingeführt.[2] Gesetzlich geregelt ist die Rettungsgasse in § 11 Abs. 2 StVO. Wie es funktioniert...? Schauen Sie sich den Informationsfilm an: In Österreich zum 01.01.2012 verpflichtend eingeführt. Hier sehen Sie den TV-Spot: (Quelle: www.rettungsgasse.com)
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Rettungsgasse

Rettet Leben! Bei Staubeginn bilden